Für Jugendliche

 

Ab dem 15. Lebensjahr könnt Ihr auch ohne das Wissen und das Einverständnis Eurer Eltern einen Termin bei einer Psychotherapeutin vereinbaren und auch eigenständig eine Psychotherapie beantragen. 
PsychotherapeutInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen ohne Euer Einverständnis keine Informationen weitergeben. 
Wenn Ihr Euch unsicher seid, ob eine Psychotherapie eine passende Hilfe für Euch sein könnte, dann lest doch hier einmal nach ....